S t i f t u n g s r i c h t l i n i e n

 

Deutsche Arthrose Stiftung

 

Stand: 17.07.2008

 

 

 

§ 1 Grundsätzliches

 

Es ist der ausdrückliche Wille der Stiftungsgründer, dass sich die Stiftung, ihre handelnden Organe und Mitarbeiter im Innen- und Aussenverhältnis an einem Leitbild orientieren, dessen Grundzüge in den Stiftungsrichtlinien dargestellt werden. Weiterhin werden in den Stiftungsrichtlinien die ergänzenden Einrichtungen der Stiftung festgelegt.

 

 

§ 2 Gültigkeitsbereich

 

Die Stiftungsrichtlinien sind die innere Verfassung der Stiftung. Sie geben Orientierungregeln zum Verhalten der Stiftungsorgane, den Organmitglieder und Mitarbeiter vor. Die Stiftungsrichtlinien sind der Stiftungssatzung untergeordnet und dürfen zu dieser nicht in Widerspruch stehen.

 

 

 

§ 3 Leitbilder und grundsätzliche Orientierung

 

  1. Neutralitäts-Gebot

    Die Stiftung ist eine neutrale Instanz und unabhängig von den Anbietern des Gesundheitsmarktes. Die Stiftung hat sich in ihren Publikationen objektiv und anbieterneutral zu verhalten und bei der Beurteilung von Therapieformen auf Wirkstoffe und Verfahren mit Orientierung an der evidenz-basierenden Medizin zu konzentrieren. Die Stiftung beteiligt sich nicht an Vermarktungskampagnen von Therapieanbietern und macht sich nicht deren Vermarktungsbegriffe und Argumentationen zueigen.

  2. Transparenz

    Es ist der ausdrückliche Wille der Stiftungsgründer, dass die Stiftung gegenüber der Öffentlichkeit die Leitlinien ihres Handelns, ihre Aktivitäten und Projekte, Einnahmen und Ausgaben offen darlegt. Diese Informationen sollen für jedermann zugänglich sein. Wirtschaftliche Informationen werden strukturiert in Jahresberichten veröffentlicht. Die Bezahlung der Mitarbeiter der Stiftung hat sich an den Vergütungen vergleichbarer Tätigkeiten des Öffentlichen Dienstes zu orientieren.

  3. Unabhängigkeit

    Die Stiftung soll immer auf ihre Unabhängigkeit gegenüber den Teilnehmern des Gesundheitsmarktes bedacht sein und insbesondere zu den einzelnen Therapie-Anbietern und industriellen Interessensgruppen eine angemessene Distanz einhalten. Politisch und konfessionell verhält sich die Stiftung neutral. Projektbezogene Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen sind nur dann möglich wenn sie sich im Einklang mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben der Stiftung durchführen lassen und diese unterstützen.

  4. Wissenschaftliche Orientierung

    Die Stiftung orientiert sich an der wissenschaftlich belegten Medizin. Bei wissenschaftlich umstrittenen Themen nimmt sie im Zweifelsfall die distanziert-skeptische Haltung ein.Die Stiftung nimmt in der Beurteilung medizinischer Fragen und insbesondere zur Beurteilung der Wirksamkeit einzelner Therapieformen und bei Medien-Sensationen aller Art erst dann Stellung, wenn ihr dazu wissenschaftlich anerkannte Daten vorliegen.Wirksamkeitsstudien – insbesondere verdeckt oder offen herstellerabhängige Studien - sind für die Stiftung nur dann von Belang wenn sie von der unabhängigen Medizinwissenschaft akzeptiert wurden. Gegebenenfalls ist vorab der Wissenschaftliche Beirat der Stiftung zur Meinungsbildung mit einzubeziehen.

  5. Beschränkung von Werbung, Sponsoring und Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen

    Die Haltung der Stiftung gegenüber Wirtschaftsunternehmen ist von weitgehender Distanz gekennzeichnet. Sensible Projekte wie der authentische Erfahrungsaustausch unter Betroffenen müssen frei von jeglichen kommerziellen Einflüssen bleiben. Für redaktionelle Projekte mit zeitungsähnlichem Charakter wie z.B. einer Mitgliederzeitung gilt das nicht, wenn Werbung und Sponsoring deutlich als solches erkennbar sind und den Grundsätzen der Stiftung nicht widersprechen.Werblich gefärbte Redaktionsbeiträge sind dabei strikt untersagt.

  6. Seriosität und Integrität

    Mitglieder der Organe der Stiftung, untergeordnete Organisationen und Mitarbeiter haben bei Tätigkeiten im Namen der Stiftung alle Handlungen und Verlautbarungen zu unterlassen, die der Seriosität und Integrität der Stiftung schaden könnten. Mitarbeiter der Stiftung dürfen nicht der Scientology-Organisation angehören und müssen dies vorab als Bestandteil ihres Arbeitsvertrages erklären (Anti-Scientology-Klausel).

  7. Wirtschaftlichkeits-Gebot

    Die Stiftung konzentriert sich auf eine optimale Erfüllung des satzungsgemäßen Auftrages bei gleichzeitiger Optimierung der dabei entstehenden Kosten. Der Anteil der Verwaltungskosten am Gesamtbudget soll allgemein akzeptierte Werte vergleichbarer Organisationen nicht überschreiten.

 

 

 

§ 4 Das Kuratorium der Deutschen Arthrose Stiftung

 

  1. Das Kuratorium ist zuständig für die Nominierung und Auswahl der Preisträger des Wissenschaftspreises der Deutschen Arthrose Stiftung. Dieser wird als Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Leistungen im Umfeld der Arthroseforschung vergeben.

  2. Die Auslobung und Dotierung des Preises erfolgt in einer öffentlichen Ausschreibung. Der Ablauf wird in einer gesonderten Verfahrensanweisung beschrieben.

  3. Jedes Kuratoriumsmitglied hat im Kuratorium eine Stimme. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrates sind ebenfalls stimmberechtigt.

  4. Das Kuratorium ist nach §7 der Stiftungssatzung eine ergänzende Einrichtung der Stiftung mit beratender Funktion, die Kuratoriumsmitglieder tragen deshalb keinerlei rechtliche, finanzielle, steuerliche oder sonstige Verantwortung.

  5. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand auf unbestimmte Zeit berufen. Die Anzahl der Kuratoriumsmitglieder ist nicht festgelegt.

  6. Die Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und unentgeltlich.

 

 

 

§ 5 Der wissenschaftliche Beirat der Deutschen Arthrose Stiftung

 

  1. Der wissenschaftliche Beirat ist nach §7 der Stiftungssatzung eine ergänzende Einrichtung der Stiftung mit beratender Funktion. Der wissenschaftliche Beirat unterstützt den Vorstand der Deutschen Arthrose Stiftung bei wissenschaftlichen Fragen.

  2. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden vom Vorstand auf unbestimmte Zeit berufen.Die Anzahl der Mitglieder ist nicht festgelegt.

  3. Die Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und unentgeltlich.

 

§ 6 Der kaufmännische Beirat der Deutschen Arthrose Stiftung

 

  1. Der kaufmännische Beirat ist nach §7 der Stiftungssatzung eine ergänzende Einrichtung der Stiftung mit beratender Funktion. Der kaufmännische Beirat unterstützt den Vorstand der Deutschen Arthrose Stiftung bei kaufmännischen Fragen.

  2. Die Mitglieder des kaufmännischen Beirats werden vom Vorstand auf unbestimmte Zeit berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist nicht festgelegt.

  3. Die Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und unentgeltlich.

 

 

§ 7 Der Ethik-Rat der Deutschen Arthrose Stiftung

 

  1. Der Ethik-Rat ist nach §7 der Stiftungssatzung ist eine ergänzende Einrichtung der Stiftung mit beratender Funktion. Der Ethik-Rat unterstützt den Vorstand der Deutschen Arthrose Stiftung bei ethischen Fragen.

  2. Die Mitglieder des Ethik-Rates werden vom Vorstand auf unbestimmte Zeit berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist nicht festgelegt.

  3. Die Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und unentgeltlich.

 

 

 

§ 8 Der juristische Beirat der Deutschen Arthrose Stiftung

 

  1. Der juristische Beirat unterstützt den Vorstand der Deutschen Arthrose Stiftung bei juristischen Fragen.

  2. Die Mitglieder des juristischen Beirates werden vom Vorstand auf unbestimmte Zeit berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist nicht festgelegt.

  3. Die Mitgliedschaft ist ein Ehrenamt und unentgeltlich.